28.11.2022

Infobrief zur Besuchsregelung

Infobrief zu den Besucherregelungen

Sehr geehrte Bewohner*innen, Angehörige/ Besucher*innen und Betreuer*innen/Bevollmächtigte,

folgende Informationen zu den allgemeinen Besuchsregeln und was zu den Feiertagen gilt:

  • Es gilt weiterhin nur der Zutritt, mit negativem Testergebnis, das nicht älter als 24 Stunden ist, (bei PoC-Test), bei PCR gelten 48 Stunden.
  • Das heißt aber auch: mit Ablauf der Testzeit nach 24 Stunden (PoC-Test) bzw. 48 Stunden (PCR) ist die Einrichtung zu verlassen.
  • Unsere Einlasskontrollen sind
  • von Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 17.00 Uhr,
  • sowie am Wochenende und an allen Feiertagen von 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr.
  • Zu diesen Zeiten ist der Zutritt, in die Einrichtung möglich.
  • Die Testungen der Besucher*innen finden:
  • MONTAG UND MITTWOCH: 12.30 Uhr bis 15.00 Uhr und FREITAG: 12.30 Uhr bis 14.00 Uhr statt. 
  • Die letzte Testdurchführung erfolgt um 15.00 Uhr bzw. 14.00 Uhr am Freitag.
  • An Feiertagen finden keine Testdurchführungen, für Besucher*innen, in der Einrichtung statt. Nutzen Sie bitte die bestehenden Testzentren.
  • Durch die TestVO ist z. Zt. geregelt, dass Sie einen Anspruch auf kostenlose Bürgertests in den Testzentren haben, diesen aber nur erhalten, wenn Sie ein Anspruchsformular vorlegen.
  • Diese Bestätigung zur Vorlage bei der Teststelle können Sie bei uns in der Einrichtung, bei Bedarf abholen. Sie wird hier vor Ort, von uns mit tagaktuellem Datum und Namen versehen.
  • Es erfolgt kein Versenden per Post.
  • Sämtliche bestehenden Hygieneregeln gelten weiter wie gewohnt:  
  • Es liegen aktuell keine Krankheitssymptome, welche auf COVID 19 hindeuten könnten, vor oder es bestand auch kein Kontakt zu COVID-Erkrankten
  • Händedesinfektion bei Betreten der Einrichtung
  •  Kontaktscreening erfolgt (Kontaktdaten/ Temperatur- und Testkontrolle, Unterschrift der Anerkennung der Hygieneregelung.) ohne diese Erhebung ist kein Zutritt in die Einrichtung möglich.
  • Das Screeningformular wird nach 3 Wochen vernichtet.
  • 1,5 m Abstand halten, zu den Personen in der Einrichtung
  • Während des gesamten Aufenthalt in der Einrichtung ist das Tragen der FFP2-Maske (ohne Ausatemventil) Pflicht
  • Gemeinsames Essen und Trinken in der Einrichtung/ dem Zimmer ist weiterhin nicht möglich
  • Regelmäßiges Lüften.
  • Kinder unter 12 Jahren dürfen die Einrichtung, mit negativem Testergebnis von einer Teststelle betreten. Kinder ab 12 Jahren testen wir, an unseren Testtagen, in der Einrichtung. Auch für die Kinder gilt die FFP2-Masken-Pflicht in der Einrichtung, sowie sämtliche Hygiene- und Abstandsregelungen.
  • In den Zimmern sind Besuche von 2 Personen gleichzeitig möglich. Für Doppelzimmer bedeutet dies dann aber 1 Besucher für Bewohner 1 und 1 Besucher für Bewohner 2
  • Die Bewohner*innen können die Einrichtung jederzeit verlassen. Außerhalb der Einlasskontrollzeiten wenden Sie sich bitte telefonisch an die entsprechenden Wohnbereiche, mindestens 1 Stunde vorher, wenn Sie Ihren Angehörigen zu einem Spaziergang abholen möchten, damit dieser vorbereitet werden kann. Der WB bringt und holt dann die Bewohner*innen zum Ausgang.
  • Telefonnummern der WB´s:
  • WB 1: 0511 / 123 55 639 od. - 654
  • WB 2: 0511 / 123 55 640 od. - 655
  • WB 3: 0511 / 123 55 641 od. - 656
  • Aktuelle Informationen können Sie jetzt auch immer der Homepage unter PRESSE/AKTUELLES entnehmen

Danke für Ihr Verständnis und bleiben Sie gesund!

Mit freundlichen Grüßen

Bianca Kramer

Stellv. Heimleitung